top of page
AutorenbildBarbara Nell

Der Weg zur Gewerbeanmeldung

Ich hatte mich Anfang 2021 dazu entschieden, als Virtuelle Assistentin tätig sein zu wollen. Kommst du von meinem letzten Blogbeitrag, weißt du auch bereits warum, falls nicht, schau gerne dort vorbei.

Ich hatte also ausgiebig recherchiert, habe mir eine helfende Hand zur Seite genommen und mich für eine Dienstleistung entschieden, die ich anbieten möchte. Ganz aufgeregt über meine neuen Erkenntnisse und stolz auf meine getroffenen Entscheidungen saß ich also wieder mit meinem Notizblock da und so stellte sich die nächste große Frage: wie werde ich denn nun offiziell VA?




Die kleinen Before-To-Do's

Es bietet sich an, die ein oder anderen Punkte bereits zu erledigen, bevor es zur offiziellen Gewerbeanmeldung kommt. Grundsätzlich gilt, nach Beginn deiner Tätigkeit hast du 14 Tage Zeit, dein Gewerbe anzumelden. Das heißt, innerhalb der 14 Tage sollte deine Anmeldung bei der zuständigen Behörde eingehen. Wie lange die Aufnahme beim Gewerbeamt dann tatsächlich dauert, ist bei deutschen Ämtern nochmal eine andere Sache.


Was ich dir empfehle, vorher zu erledigen

  • Lege dir ein Geschäftskonto zu: Zum einen solltest du Privates und Geschäftliches ganz klar trennen, vor allem im Bereich der Finanzen. Mit Gewerbeanmeldung musst du Anmeldegebühren tätigen, hast vielleicht schon schnell deine ersten Aufträge und vor allem musst du deine steuerliche Erfassung für das Finanzamt ausfüllen. Spätestens hier wird nach einem Geschäftskonto verlangt.

  • Branding: und nein ich meine hier noch kein komplett ausgeklügeltes Corporate Design, Logo etc., sondern einfach nur: hat dein Unternehmen einen Namen oder arbeitest du einfach mit deinem Namen? Hast du hierfür eine separate E-Mailadresse und ein Geschäftshandy, -telefon? Hast du bereits eine Website? Alles Dinge, welche die Gewerbeanmeldung mit abfragt. Good to know: das sind nicht die wichtigsten Punkte, aber was man hat, das hat man

  • Hauptgewerbe oder Nebengewerbe: Ganz klar, bist du nur in dieser Tätigkeit, ist es dein Hauptgewerbe. Bist du noch angestellt nebenbei, handelt es sich um ein Nebengewerbe, dann ist dies auch so in der Gewerbeanmeldung anzukreuzen. Wichtiger ist der Punkt, dass du dies mit deinem Hauptarbeitgeber absprechen solltest. Hier gibt es viele Meinungen, ob dies Pflicht ist oder nicht, ob eine Nebentätigkeit untersagt werden darf oder nicht. Ich denke, eine kurze Info schadet nicht und beugt Ungereimtheiten vor.

  • Kleinunternehmerregelung: Prüfe vorher, ob diese für dich in Frage kommt. Kurz gesagt, liegt dein Verdienst unter 22.000 € im Jahr, entfällt für Kleinunternehmer die Umsatzsteuerpflicht. Dies muss zwar noch nicht in der Gewerbeanmeldung angegeben werden, sondern erst in der steuerlichen Erfassung, schadet aber nicht sich vorher hierzu zu informieren (Genaueres findest du unter https://www.kleinunternehmer.de/kleinunternehmerregelung.htm).


Seite 2, Zeile 19, ja oder nein?

Ich möchte hierbei anmerken, dass ich mich ausschließlich auf die Gewerbeanmeldung in Deutschland, genauer gesagt in Bayern beziehen kann. Auch das Thema der Gewerbeanmeldung ist relativ trocken, aber wichtig. Das Gute für dich ist: dies erfolgt einmal zu Beginn deines Business, und dann ist "der Käs (erstmal) gegessen".

Kurz gesagt: wer als VA arbeiten möchte, muss ein Gewerbe anmelden.

Ich hatte im letzten Beitrag erwähnt, dass sich die Sachbearbeiter meines Gewerbeamtes nicht ganz sicher waren, was genau ich anmelden muss. Dies liegt daran, dass du nicht anrufst und mitteilst, dass du nun als VA arbeitest. Die Frage nach dem "was melde ich an" liegt hier nämlich an der Unterscheidung des Gewerbetreibenden oder eines Freiberuflers (sehr gut erklärt wird dies auf www.selbststaendig.de, hier eine kurze Erläuterung)


Gewerbebetreibender

Freiberufler

  • ​Meldet beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe an

  • Ist Gewerbesteuerpflichtig

  • Erbringt in der Regel eine Dienstleistung, bietet ein Produkt etc.

  • ​Anmeldung erfolgt beim Finanzamt nach Aufnahme der Tätigkeit

  • Werden in § 18 EstG (eigentlich) genau festgelegt "...selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit..."


Und hier liegt aber so gesehen der Knackpunkt, ist VA nun eine Dienstleistung (=Gewerbe) oder eine künstlerische Tätigkeit (=Freiberufler)? Dies liegt tatsächlich an der Art deines Angebotes. Meine VA-Tätigkeit fällt relativ klar unter ein Gewerbe, da ich die Dienstleistungen Pinterest-Marketing, Podcast-Service etc. für meinen Kunden erbringe. Verdienst du dein Geld als Influencer könntest du durchaus ableiten einer künstlerischen Tätigkeit nachzugehen. Wie so oft ist hier der Einzelfall entscheidend und wie dein Gewerbeamt dich einstuft. Daher einfach dort direkt nachfragen, falls du dir unsicher bist.


Gut, nun wusste ich also, ich muss ein Gewerbe anmelden. Die Sachbearbeiterin war in meinem Fall so nett, mir das Dokument hierfür per Mail zuzuschicken, mir gleich mitzuteilen, was sie hierfür noch benötigt und wohin ich es zurück schicken muss. Ideal, kann ich nur sagen. Auf den meisten Webseiten der Gewerbeämter gibt es die Dateien auch zum Download.




Alles halb so wild

Wie Antragsunterlagen das oft so an sich haben, wirken sie im ersten Moment unübersichtlich, nicht ganz klar verständlich und verwirrend. Im Nachhinein kann man sagen, alles halb so wild. Denn möchtest du lediglich ein Gewerbe als VA anmelden, das du alleine mit deinem Laptop von deiner Wohnadresse aus betreibst, gibt es da kaum Punkte, die du ausfüllen musst.

Solltest du deine Gewerbeanmeldung vor dir liegen haben, dann geht's hier los:






Seite 1, Zeilen 4 - 11

Angaben zur Person (Name, Adresse etc.)

Seite 1, Zeilen 12-14

Angaben zum Betrieb: bist du alleine in deinem Gewerbe, entfällt dieser Punkt und du musst lediglich bei Zeile 13 (Liegt eine Beteiligung der öffentlichen Hand vor?) "Nein" ankreuzen

Seite 1, Zeilen 15-17

Anschriften: Die Betriebsstätte ist der Ort, an dem du dein Gewerbe ausübst (also z. B. zu Hause). Frühere Betriebsstätten spielen nur eine Rolle, wenn du umziehst und z. B. dein Gewerbe ummeldest. I.d.R. füllst du also nur Zeile 15 aus

Seite 2, Zeilen 18-24

Meines Erachtens nach die wichtigsten Zeilen

Zeile 18: Angemeldete Tätigkeit. Hier beschreibst du, was du genau ausüben wirst

Zeile 19: Angabe, ob Neben- oder Hauptgewerbe

Zeile 20: Tag der Aufnahme deines Gewerbes

Die Anmeldung wird erstattet für: i.d.R gibst du hier eine Hauptniederlassung an

Seite 2, Zeilen 25-27

Zeile 25: Grund der Neuerrichtung/Übernahme. i.d.R. gibst du hier Neugründung an.

Die übrigen Zeilen entfallen bzw. sind nicht bekannt

Seite 2, Zeilen 28-31

entfallen im Regelfall

So und das war's. Mehr ist es nicht. Anmeldung abschicken, ich musste noch meinen Personalausweis in Kopie anfügen. Für die Anmeldung werden je nach Stadt/Landkreis unterschiedlich hohe Anmeldegebühren erhoben, i.d.R. zwischen 30-50€. Und keine Sorge, ich habe relativ schnell eine Bestätigung des Eingangs der Gewerbeanmeldung erhalten, bis die Gebühren eingefordert wurden hat es bei mir zwei Monate gedauert, ebenso bis ich meine Steuernummer für mein Unternehmen vom Finanzamt mitgeteilt bekommen habe. Auch dies kann dauern (je nach Stadt/Landkreis natürlich).


Aber spätestens ab dem Zeitpunkt der eingegangenen Anmeldung hast du offiziell ein Gewerbe. Herzlichen Glückwunsch!

Und wenn du dich auf etwas verlassen kannst bei unseren Behörden: sollte irgendetwas fehlen oder falsch ausgefüllt sein, sie werden dir das mitteilen! ;) Falsch machen geht eigentlich gar nicht.



46 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page